Chancen, Risiken und professionelle Begleitung
Der Wunsch, nach einem Firmenverkauf weiterhin am Erfolg des Unternehmens teilzuhaben, ist verständlich – besonders, wenn viel Herzblut in den Aufbau geflossen ist. Das Modell der Rückbeteiligung wirkt auf den ersten Blick wie eine attraktive Lösung: weniger Risiko, aber weiterhin Einfluss. Doch die Realität zeigt, dass genau hier oft Missverständnisse entstehen – mit teils schwerwiegenden Konsequenzen.
Bei SmartValue® bieten wir Ihnen nicht nur eine erste indikative Unternehmensbewertung, sondern auch Zugriff auf die erfahrenen M&A-Berater der Schweizer Nachfolge Experten AG. Diese begleiten Sie persönlich bei der Strukturierung Ihres Verkaufs – inklusive individueller Einschätzung zur Rückbeteiligung.
Was bedeutet Rückbeteiligung konkret?
Bei einer Rückbeteiligung beteiligt sich der Verkäufer mit einem Teil des Kaufpreises an der Akquisitionsgesellschaft (Holding), über welche die Käuferseite das Unternehmen erwirbt. So bleibt man Teilhaber – allerdings als Minderheit.
Achtung: Rückbeteiligung ist nicht gleich Teilverkauf. Während bei einem Teilverkauf lediglich ein Teil der Anteile beim Verkäufer verbleibt, ist die Rückbeteiligung an der Übernahmeholding eine bewusste Reinvestition in die Käuferstruktur. Beide Modelle verfolgen unterschiedliche Ziele und bringen unterschiedliche Rechte mit sich.
Erwartungen vs. Realität
Viele Unternehmer gehen mit der Vorstellung in den Verkaufsprozess, weiterhin mitreden und gestalten zu können. In der Praxis aber wird oft klar: Die Mehrheit hat der Käufer – und damit auch die Kontrolle. Die Rolle des Minderheitsgesellschafters ist deutlich passiver als erhofft.
Ein professioneller M&A-Berater hilft Ihnen, genau diese Realität frühzeitig zu erkennen – und Ihre Entscheidungsgrundlagen zu verbessern.
Risikoanalyse und Illiquidität
Ein weiterer kritischer Punkt ist das unternehmerische Risiko: Als Teilhaber bleiben Sie wirtschaftlich mitverantwortlich – insbesondere, wenn die Holding stark fremdfinanziert ist. In den ersten Jahren fliesst ein grosser Teil der Gewinne oft in die Schuldentilgung.
Hinzu kommt: Ihre Anteile sind meist nicht frei handelbar. Rückbeteiligungen sind illiquide Anlagen, oft mit vertraglichen Einschränkungen. Das investierte Kapital ist gebunden – ein Ausstieg nur schwer möglich.
Der Aktionärsbindungsvertrag (ABV)
Ob Rückbeteiligung oder Teilverkauf: Der ABV regelt die Spielregeln. Unsere Experten der Schweizer Nachfolge helfen Ihnen, einen rechtlich sauberen und wirtschaftlich sinnvollen Vertrag aufzusetzen, der unter anderem:
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Mitspracherechte und Informationspflichten definiert
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Exit-Klauseln und Verkaufsrechte regelt
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Umgang mit Gewinnen, Verlusten und Verschuldung beschreibt
Fazit: Gute Beratung schützt vor Fehlentscheidungen
Ob Rückbeteiligung die passende Lösung ist, hängt von Ihrer Zielsetzung, Risikobereitschaft und dem Käuferprofil ab. Unsere Empfehlung: Holen Sie sich frühzeitig fundierte Beratung.
Mit SmartValue® erhalten Sie eine erste Orientierung zum Unternehmenswert – kostenlos und online. Die Spezialisten der Schweizer Nachfolge begleiten Sie im Anschluss persönlich durch den gesamten Transaktionsprozess.
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